Grundsätzlich erlaubt – aber nicht ohne Regeln
Seit den gesetzlichen Anpassungen in den letzten Jahren gelten Balkonkraftwerke in Deutschland als sogenannte steckerfertige Erzeugungsanlagen. Der Betrieb ist grundsätzlich erlaubt, auch in Mietverhältnissen.
Allerdings bedeutet das nicht, dass ein Balkonkraftwerk ohne Abstimmung installiert werden kann. Entscheidend ist vor allem, wie und wo die Anlage angebracht wird.
Zustimmung des Vermieters: Wann ist sie nötig?
Eine Zustimmung des Vermieters ist immer dann erforderlich, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Bohrungen an der Fassade
- feste Montage am Balkongeländer
- Eingriffe in die Bausubstanz
Wird das Balkonkraftwerk hingegen ohne dauerhafte Veränderungen angebracht, etwa auf einem Balkonständer oder innerhalb des Balkons, kann die Zustimmung im Einzelfall entbehrlich sein. Rechtlich ist die Abgrenzung jedoch nicht immer eindeutig.
Balkonkraftwerk und Eigentümergemeinschaft (WEG)
In Mehrfamilienhäusern mit Wohnungseigentümergemeinschaft gelten zusätzliche Regeln. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) können Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien als sogenannte privilegierte bauliche Veränderungen gelten.
Das bedeutet: Eigentümer können die Installation eines Balkonkraftwerks beantragen, die Gemeinschaft darf dies nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Für Mieter gilt jedoch weiterhin, dass die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist.
Technische Anforderungen und Meldepflichten
Auch für Mieter gelten die gleichen technischen Vorgaben wie für Eigentümer:
- Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Einhaltung der maximal zulässigen Einspeiseleistung
- Betrieb über einen geeigneten Stromzähler
Je nach Zählerart kann ein Austausch notwendig sein. Dieser erfolgt in der Regel über den zuständigen Netzbetreiber.
Steckdose, Wechselrichter und Sicherheit
Balkonkraftwerke dürfen in der Regel über eine Schuko-Steckdose betrieben werden, sofern das Gerät den geltenden Normen entspricht. Fachverbände empfehlen, die Elektroinstallation vorab prüfen zu lassen – insbesondere in älteren Gebäuden.
Wichtig ist außerdem, dass Wechselrichter über integrierte Sicherheitsfunktionen verfügen, die eine Einspeisung bei Netzabschaltung verhindern.
Rückbau beim Auszug
Da Balkonkraftwerke meist nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, können sie beim Auszug in der Regel wieder entfernt werden. Voraussetzung ist, dass keine bleibenden Veränderungen entstanden sind. Eventuelle Schäden müssen zurückgebaut oder ausgeglichen werden.
Fazit: Balkonkraftwerke sind auch für Mieter möglich
Ein Balkonkraftwerk kann auch im Mietverhältnis betrieben werden – vorausgesetzt, rechtliche und technische Vorgaben werden eingehalten. Entscheidend sind die Art der Montage, die Abstimmung mit dem Vermieter und die korrekte Anmeldung der Anlage.
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